Robert Koop & Kollegen

Rechtsanwälte in Lingen (Ems)

Mietspiegel

für die Stadt Lingen (Ems),
gültig seit dem 1. Januar 2015

Mietspiegel 1997, Mietspiegel 2005, Mietspiegel 2010, Mietspiegel 2015


Der Mietspiegel für das gesamte Gebiet der Stadt Lingen (Ems) basiert auf einer Umfrage aus dem Jahre 2014, die von den an der Herausgabe des qualifizierten Mietspiegels Mitwirkenden veranlasst wurde.
Die im Mietspiegel ausgewiesenen Werte entsprechen hinsichtlich ihrer Aktualität dem im Erhebungszeitraum ausgewerteten Zahlenmaterial und erstrecken sich ausschließlich auf nicht preisgebundene Mietwohnungen. Mietwerte von Sozialwohnungen und Asylunterkünften sind im Mietspiegel nicht enthalten.

Herausgeber des Mietspiegels ist die Stadt Lingen (Ems) unter Mitwirkung des

• Haus & Grund Lingen e.V.
• DMB, Mieterverein Emsland und Umgebung e.V.
• Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
• Ring Deutscher Makler

Der Mietspiegel ist als eine grundsätzliche Orientierungshilfe für die jeweiligen Vertragspartner auf dem Wohnungsmarkt für nicht preisgebundene Wohnungen anzusehen und hat daher auch lediglich Rahmencharakter. Er greift weder in bestehendes Vertragsrecht ein, noch wird die Vertragsfreiheit bei Neuabschluss von Mietverträgen durch ihn berührt.

Beschaffenheit entsprechend der Baualtersklasse
Wohnungs- 
größe in qm
Fertigstellung 
bis 1965
Fertigstellung 
1966-1979
Fertigstellung 
1980-1989
Fertigstellung 
1990-1999
Fertigstellung 
2000-2009
Fertigstellung 
ab 2010
bis 40 5,25 5,60 5,95 6,35 6,75 7,10
v. 41 - 50 5,10 5,45 5,80 6,20 6,55 6,95
v. 51 - 60 4,95 5,30 5,65 6,05 6,40 6,80
v. 61 - 70 4,85 5,20 5,55 5,90 6,25 6,65
v. 71 - 80 4,70 5,05 5,40 5,75 6,10 6,50
v. 81 - 90 4,55 4,90 5,25 5,60 5,95 6,35
v. 91 - 100 4,45 4,75 5,10 5,45 5,80 6,20
über 100 4,30 4,65 4,95 5,30 5,65 6,05

Hinweise
Die Mieten gelten für das Stadtgebiet Lingen (Ems). Wohnungen im Innenstadtbereich (Willy-Brandt-Ring, Bundesbahn, Kanal) liegen durchschnittlich 10 % über den o. g. Werten, Wohnungen in den Ortsteilen (Baccum, Bramsche, Brögbern, Clusorth-Bramhar und Holthausen-Biene) durchschnittlich 10 % unter den o. g. Werten.

Die Mieten beziehen sich auf Wohnungen mit Sammelheizungen und mit Bad oder Duschraum, Fenster mit Isolierverglasungen. Für Wohnungen mit einem geringeren Standard sind Abschläge vorzunehmen.

Bei Neuvermietungen können abweichende Werte vereinbart werden.

Für Wohnungen, die durch umfassende Modernisierung (z.B. energetische Maßnahmen) aufgewertet wurden, ist eine Einstufung in eine höhere Fertigstellungskategorie entsprechend dem erreichten Standard möglich.

Die Zahlenwerte in dieser Tabelle sind nur in Verbindung mit dem Begleittext zu verwenden.


Lage, Mietpreis und Betriebskosten
Der Mietspiegel enthält die durchschnittlichen Nettomietkosten in Abhängigkeit von der Fertigstellung, Ausstattung und Größe von Wohnungen. Sachverständigengutachten sowie Vergleichsmieten können vom Mietspiegel fallweise abweichen. Der Mietspiegel berücksichtigt keine Lagebewertung, er gibt lediglich die üblichen Mietpreise für nicht preisgebundene Wohnungen an. Schönheitsreparaturen, Instandhaltungskosten und Betriebskosten sind ebenfalls nicht berücksichtigt.

Zu den Betriebskosten gehören Aufwendungen für:

• die laufenden öffentlichen Lasten (Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung)
• Wasserversorgung und Entwässerung
• Heizungs- und Warmwasserversorgung sowie deren Reinigung und Wartung
• Personen- oder Lastenaufzug
• Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
• Hauswarts und der Gartenpflege
• Allgemeinbeleuchtung
• Schornsteinreinigung
• Sach- und Haftpflichtversicherung
• laufende Kosten für Kabelfernsehen
• den Betrieb einer Gemeinschaftsantennenanlage
• maschinelle Wascheinrichtungen
• sonstiger laufender Betriebskosten

Die Umlage dieser Betriebskosten setzt voraus, dass dieses im Mietvertrag vereinbart ist. Miete für eine Garage, einen Stellplatz oder Zuschläge für eine Möblierung sind in der NettoKaltmiete nicht enthalten. Es wird unterstellt, dass Kosten für Schönheitsreparaturen vom Mieter zu tragen sind.


Berechnung der Wohnfläche
Die Wohnfläche einer Wohnung ist die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehören nicht: Zubehörräume (z. B. Keller, Dachböden, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Garagen), Wirtschaftsräume (z. B. Ställe) und Geschäftsräume.
Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen:

voll: die Grundfläche von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern.

zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern und von Wintergärten, Schwimmbädern u.ä.

nicht: die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als einem Meter.

Gehören ausschließlich zu dem Wohnraum Balkone, Loggien, Dachgärten oder gedeckte Freisitze, so können deren Grundflächen zur Ermittlung der Wohnfläche je nach Wohnwert bis zur Hälfte angerechnet werden. Beheizte Wintergärten sind je nach Wohnwert voll anzurechnen.

Zuschlags- und Abschlagsmerkmale
Die Mietwerte setzen einen durchschnittlichen Wohnungszustand voraus. Sie beziehen sich auf Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.

Als Zuschlagsmerkmale kommen u. a. in Betracht:
• besondere Ausstattung im Sanitärbereich
• besondere Schall- und Temperaturisolierungen
• besondere energetische Ausstattung bzw. Maßnahmen
• Einbaumöbel, Einbauküche
• Appartements
• besonders gute Wohnlage

Als Abschlagsmerkmale kommen u. a. in Betracht:
• nicht abgeschlossene Wohnungen
• Bad/WC außerhalb der Wohnung
• fehlende Warmwasserversorgung
• schlecht belichtete und belüftete Wohnungen
• Einzelofenheizung
• besondere Lärm- und Geruchsbelästigungen


Robert Koop & Kollegen
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