Robert Koop & Kollegen

Rechtsanwälte in Lingen (Ems)

Mietspiegel 2005

für die Stadt Lingen (Ems),
gültig vom 1. Mai 2005 bis 31. März 2010

Mietspiegel 1997, Mietspiegel 2005, Mietspiegel 2010, Mietspiegel 2015


Der Mietspiegel für das gesamte Gebiet der Stadt Lingen (Ems) basiert auf einer Umfrage, die von den an der Herausgabe des Mietspiegels Mitwirkenden veranlasst wurde.
Die im Mietspiegel ausgewiesenen Werte entsprechen hinsichtlich ihrer Aktualität dem im Erhebungszeitraum ausgewerteten Zahlenmaterial und erstrecken sich ausschließlich auf nicht preisgebundene Wohnungen. Mietwerte von Sozialwohnungen und Asylunterkünften, sind im Mietspiegel nicht enthalten.

Herausgeber des Mietspiegel ist die Stadt Lingen (Ems) unter Mitwirkung des

- Haus-, Wohnungs-und Grundeigentümervereins
- Mietverein Emsland und Umgebung e.V.
- Amtsgericht Lingen
- Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften
- Ring Deutscher Makler (Immobilien Kamphorst GmbH)

Der Arbeitskreis hat in seiner Sitzung am 16.11.2004 einstimmig beschlossen, den Mietspiegel für die Stadt Lingen (Ems) anzuerkennen und ihn mit Wirkung vom 01.05.2005 in Kraft zu setzen.

Der Mietspiegel ist als eine grundsätzliche Orientierungshilfe für die jeweiligen Vertragspartner auf dem Wohnungsmarkt für nicht preisgebundene Wohnungen anzusehen und hat daher auch lediglich Rahmencharakter. Er greift weder in bestehendes Vertragsrecht ein, noch wird die Vertragsfreiheit bei Neuabschluss von Mietverträgen durch ihn berührt. Keine Anwendung findet er bei möblierten Wohnungen, Kleinstwohnungen und Ein-Zweifamilienhäusern.

Eine Rechtsberatung durch die Stadt Lingen (Ems) kann nicht erfolgen.
Nettomonatsmiete in Euro/qm-Wohnfläche:

Wohnungs- 
größe in qm
Fertigstellung 
bis 1965
Fertigstellung 
1966-1971
Fertigstellung 
1972-1980
Fertigstellung 
1981-1989
Fertigstellung 
1990-1999
Fertigstellung 
ab 1990
bis 40,9 4,46 4,74 5,03 5,31 5,60 5,90
v. 40,01 - 50 4,33 4,62 4,90 5,19 5,47 5,76
v. 50,01 - 60 4,20 4,48 4,78 5,06 5,35 5,63
v. 60,01 - 70 4,08 4,36 4,65 4,93 5,23 5,50
v. 70,01 - 80 3,98 4,24 4,52 4,81 5,09 5,36
v. 80,01 - 90 3,83 4,11 4,40 4,68 4,97 5,23
v. 90,01 - 100 3,71 3,99 4,28 4,56 4,85 5,10
über 100 3,57 3,86 4,15 4,43 4,71 4,96

Hinweise
Die Mieten gelten für das Stadtgebiet Lingen (Ems). Wohnungen im Innenstadtbereich (Willy-Brandt-Ring, Bundesbahn, Kanal) liegen durchschnittlich 10 % über den o. g. Werten. Wohnungen in den Ortsteilen (Baccum, Bramsche, Holthausen-Biene, Clusorth-Bramhar) durchschnittlich 10 % unter den o. g. Werten.

Die Mieten beziehen sich auf Wohnungen mit Sammelheizungen und mit Bad oder Duschraum, Fenster mit Isolierverglasungen. Für Wohnungen ohne diesen Standard, können diese Daten nicht verwendet werden.
Für Wohnungen, die durch Modernisierung aufgewertet wurden, ist eine Einstufung in eine höhere Fertigstellungskategorie entsprechend dem erreichten Standard möglich.

Bei Neuvermietungen können abweichende Werte vereinbart werden.

Die Zahlenwerte in dieser Tabelle sind nur in Verbindung mit dem Begleittext zu verwenden.


Lage, Mietpreis und Betriebskosten
Der Mietspiegel enthält die durchschnittlichen Nettomietkosten in Abhängigkeit von der Fertigstellung, Ausstattung und Größe von Wohnungen. Sachverständigengutachten sowie Vergleichsmieten können vom Mietspiegel fallweise abweichen. Der Mietspiegel berücksichtigt keine Lagebewertung, er gibt lediglich die üblichen Mietpreise für nicht preisgebundene Wohnungen an. Schönheitsreparaturen, Instandhaltungskosten und Betriebskosten sind ebenfalls nicht berücksichtigt.

Zu den Betriebskosten gehören:

- die laufenden öffentlichen Lasten (Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung)
- Wasserversorgung und Entwässerung
- Heizungs- und Warmwasserversorgung sowie deren Reinigung und Wartung
- des Personen oder Lastenaufzugs
- der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
- des Hauswarts und der Gartenpflege
- der Allgemeinbeleuchtung
- der Schornsteinreinigung
- der Sach- und Haftpflichtversicherung
- laufende Kosten für Kabelfernsehen
- den Betrieb einer Gemeinschaftsantennenanlage
- der maschinellen Wascheinrichtung
- sonstiger laufender Betriebskosten

Die Umlage dieser Betriebskosten setzt voraus, dass dieses im Mietvertrag vereinbart ist. Miete für eine Garage/Stellplatz oder Zuschläge für eine Möblierung sind in der Netto-Kaltmiete nicht enthalten. Es wird unterstellt, dass Kosten für Schönheitsreparaturen vom Mieter zu tragen sind.


Berechnung der Wohnfläche
Die Wohnfläche einer Wohnung ist die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören.
Zur Wohnfläche gehören nicht: Zubehörräume (z.B. Keller, Dachböden, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Garagen), Wirtschaftsräume ( z.B. Vorratsräume, Ställe) und Geschäftsräume.
Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen

voll: die Grundfläche von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern.

hälftig: die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern und von Wintergärten, Schwimmbädern u.ä.

nicht: die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als einem Meter.

Gehören ausschließlich zu dem Wohnraum Balkone, Loggien, Dachgärten oder gedeckte Freisitze, so können deren Grundflächen zur Ermittlung der Wohnfläche je nach Wohnwert bis zur Hälfte angerechnet werden. Beheizte Wintergärten sind je nach Wohnwert voll anzurechnen.

Zuschlags- und Abschlagsmerkmale
Die Mietwerte setzen einen durchschnittlichen Wohnungszustand voraus. Sie beziehen sich auf Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.

Als Zuschlagsmerkmale kommen u.a. in Betracht
- besondere Ausstattung im Sanitärbereich
- besondere Schall- und Temperaturisolierungen
- Einbaumöbel, Einbauküche
- Appartements
- Aufzug
- besonders gute Wohnlage

Für Wohnungen, die durch Modernisierung aufgewertet wurden, ist eine Einstufung in eine höhere Fertigstellungskategorie entsprechend dem erreichten Standard möglich.

Als Abschlagsmerkmale kommen u. a. in Betracht:

- nicht abgeschlossene Wohnungen
- Bad/WC außerhalb der Wohnung
- fehlende Warmwasserversorgung
- fehlender Abstellraum, keine Wäschetrockenmöglichkeiten
- schlecht belichtete und belüftete Wohnungen
- Einzelofenheizung
- besondere Lärm und Geruchsbelästigungen


Robert Koop & Kollegen
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